Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung für eine juristische Person; Voraussetzungen der Feststellung des Versichertenstatus; Voraussetzungen der Beitragsschätzung; Abgrenzung einer "Beschäftigung" von einer selbständigen Tätigkeit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 27.02.2002 - S 11 U 523/00
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
- BSG, 25.06.2003 - B 2 U 284/03 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R
Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung bisher festgehalten (so BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 = Breithaupt 1999, 363 mwN).Die Beklagte ist nicht gehalten, Versicherungspflicht und Beitragspflicht für ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis ab Unterzeichnung einer "Vereinbarung" festzustellen, sondern für Beschäftigungsverhältnisse jeweils während des konkreten Einsatzes zur Erledigung der Einzelaufträge (so auch BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).
- BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Verstoß des § 7 SGB IV gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verneint und die Kennzeichnung einer Beschäftigung nach den in Rechtsprechung und Literatur festgestellten Merkmalen sowie dem Gesamtbild des Sachverhalts im Einzelfall gebilligt (Nichtannahme-Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.05.1996, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11). - BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
Dies aber wäre Voraussetzung, um ein Unternehmerrisiko anzunehmen (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45, Nr. 51 und Nr. 63).
- BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94
GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
Es spielt auch keine Rolle, dass für einen GmbH-Gesellschafter, der über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügt und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzt, die Rechtsprechung grundsätzlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH verneint (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 mwN). - BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90
Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
Voraussetzung einer Beschäftigung ist die Einordnung in eine von anderer Seite vorgegebene Ordnung, in der fremdbestimmte Arbeit geleistet werden kann (vgl zB BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8). - BSG, 24.06.1981 - 12 RK 35/80
Regievertrag - Gastregisseur - Sozialversicherungspflicht - Vergütungsanspruch
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 17 U 203/02
Es ist davon auszugehen, dass sich die persönliche Abhängigkeit als Voraussetzung der Beschäftigung "regelmäßig" in der Eingliederung des Arbeitenden in einen fremden Betrieb äußert (vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 34).
- LSG Bayern, 07.06.2005 - L 17 U 44/02
Erlass eines Berichtigungsbescheids über Beitragsnachforderungen wegen der …
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung, der der Senat folgt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25.06.2003, Az: L 17 U 203/02, NZA 2004, 86 [Kurzwiedergabe], iuris Nr KSREO 37261222), spricht mehr für als gegen die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses der AZ zum Kläger.